Sanierungssatzung Innenstadt
Mit der Sanierungssatzung können viele Sanierungen auch für Eigennutzer steuerlich voll geltend gemacht werden (siehe §7 ESTG).
Dies stellt einen attraktiven Baustein in Ihrer Finanzierung dar.
Für Immobilienbesitzer zur Sanierung innerhalb des Sanierungsgebietes Kernstadt.
Die Förderung startet im Herbst 2018.
Innerer Kernstadtbereich
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